Pflichtangaben nach § 6 Teledienstegesetz (TDG)

Seit dem 21.12.2001 gilt das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronisches Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) in Kraft. Alle Ärzte, die eine eigene Praxis-Homepage betreiben, haben dieses Gesetz zu beachten. Nach § 6 TDG sind Ärzte, die eine Praxis-Homepage unterhalten, verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

1. Angaben über die zuständige Landesärztekammer als Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S.1 Nr. 5 TDG:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
2. Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung:
Facharzt für Chirugie Unfallchirurgie Handchirurgie
3. Angaben über den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist:
Deutschland
4. Berufsordnung:
Es gilt die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Kein Betreiber einer Praxis

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